Achten Sie genau auf die Bezeichnung des erlernten und ausgeübten Berufs Alleine über die konkrete Berufsbezeichnung, die der Dienstleister führt, kann der Kunde erkennen, ob sein Berater die fachlichen Qualifikationen und die beruflichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, um einen verantwortlich haftungsrechtlich einwandfreien Rat zu wichtigen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge geben zu können. Bereits heute bestehen Berufsausbildungen bzw. berufsbegleitende Ausbildungen mit öffentlich rechtlicher Anerkennung, die dem Verbraucher ein solides Bild geben welche fachlichen und persönlichen Qualifikationen die Rat gebende Person erfüllt. Folgende Bezeichnungen setzen eine Prüfung durch die Deutschen Industrie- und Handelskammer voraus und garantieren insoweit einen geregelten Ausbildungsgang:

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Foto von Thomas Lefebvre
  • Fachberater in betrieblicher Altersvorsorge (IHK)
  • Fachwirt für Finanzberatung (IHK) · Versicherungsfachwirt (IHK)
  • Fachberater für Finanzdienstleistung (IHK)
  • Allfinanz Management (IHK)

Insbesondere die berufsbegleitende Ausbildung als Fachkaufmann bAV (IHK) und Betriebswirt bAV (FH) verdeutlichen dem Verbraucher, dass sein Gegenüber eine spezialisierte Fachausbildung mit der Zertifizierung einer Deutschen Industrie- und Handelkammer besitzt, ja sogar einen entsprechenden Fachhochschulabschluss als bAVBetriebswirt nachweisen kann.

Hinzukommen die weiteren geschützte Berufsbezeichnungen:

  • Betriebswirt bAV (FH)
  • Fachkaufmann bAV (IHK)
  • Dipl. Kaufmann (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Spezialisierung spricht für Expertentum in den notwendigen Bereichen

Spezialisierung, so auch im bAV-Bereich, entsteht durch die Konzentration auf Fachbereiche. Das Gegenteil der Spezialisierung ist die Generalisierung. Damit wird bereits für jeden Kunden und Verbraucher deutlich, dass sich ein spezialisierter bAV-Berater in seinen Beratungsleistungen immer auf sein Kernthema beschränken wird, während der Finanzdienstleistungsgeneralist im Zweifelsfalle für alle Anliegen des Kunden eine Produktlösung „in seiner Tasche trägt“, sei es eine Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung, eine Rentenversicherung, Investmentfonds, Immobilienfonds und vieles mehr. Beim spezialisierten bAV-Fachberater wird man danach vergeblich suchen.

Zuverlässigkeitsvoraussetzungen für bAV-Berater

Die folgenden Kriterien können als Prüfkriterien Aufschluss über die Zuverlässigkeit des bAV Beraters geben und sollten im Zweifelsfall einholt werden:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Gewerbeanmeldung nach § 34 C HGB
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Schufa-Auskunft · Handelsregisterauszug
  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • einschlägige Berufsausbildungen

Quelle: personal-expo